➔ für Unternehmen aller Art mit hochinnovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten
➔ rückwirkend für Projekte ab dem 02.01.2020 beantragbar
Mit der steuerlichen Forschungszulage fördert der Bund auf Grundlage des neuen Forschungszulagengesetzes gezielt hochinnovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen aller Art. Abweichend von üblichen Förderprogrammen können dabei auch abgeschlossene Projekte rückwirkend gefördert werden. Die Förderung ist themenoffen, wobei ein hoher Innovationsgrad nachgewiesen werden muss.
Webseite: Steuerlicherliche Forschungszulage
Jedes steuerpflichtige Unternehmen (Inland), unabhängig von:
Unternehmensgröße
Geschäftszweig
Abgeschlossene, laufende und geplante Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Eigene FuE-Personalausgaben, externe FuE-Aufträge (60 %), Eigenleistungen von Einzelunternehmen
Förderfähige Kosten